Handgepäck Im Interesse der Sicherheit und des Komforts unserer Fluggäste ist nur ein Handgepäckstück mit einem Gewicht von höchstens 8 kg in der Kabine erlaubt. Die Abmessungen dürfen 55 x 40 x 23 cm nicht überschreiten. Im SunLight Tarif ist nur ein kleines Handgepäckstück mit einem Gewicht von höchstens 4 kg inkludiert (40 x 30 x 20 cm). Bei der Kontrolle am Flugsteig kann ein Handgepäckstück, dessen Gewicht und Abmessungen die zulässigen Normen überschreiten, je nach Abflughafen zurückgewiesen oder gegen Bezahlung im Frachtraum befördert werden. Größere Gepäckstücke sind mit dem Reisegepäck aufzugeben. Die Mitnahme von scharfen und spitzen Gegenständen (z. B. Klappmesser, Nagelscheren, Stricknadeln etc.) im Handgepäck ist nicht gestattet. Sollten bei der Handgepäckkontrolle derartige Gegenstände konfisziert werden, ist eine nachträgliche Gepäckaufgabe in der Regel nicht mehr möglich. Die Fluggäste müssen dann auf die Gegenstände verzichten. Wichtige Dokumente, Wertsachen und Medikamente sollten nicht im aufgegebenen Gepäck, sondern nur im Handgepäck mitgeführt werden. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.sunexpress.com/de-de/information/gepaeckinformationen/handgepaeck/

Reisegepäck Jeder Fluggast wird gebeten, sein mitgeführtes Gepäck mit Namen, Heimatadresse und Urlaubsanschrift deutlich zu kennzeichnen. Gepäckverluste oder -beschädigungen sind unmittelbar beim Feststellen des Schadens am Flughafen an das zuständige Abfertigungspersonal zu melden. Da die Haftung aller Fluggesellschaften für aufgegebenes Gepäck begrenzt ist, sollten wichtige Sachen im Handgepäck mitgeführt werden. In jedem Fall empfiehlt sich der Abschluss einer zusätzlichen Reisegepäckversicherung. Ihr eingechecktes Gepäck wird aufgrund von Sicherheitskontrollen möglicherweise vonseiten der Behörden geöffnet. Sollte dieses verschlossen sein, so kann SunExpress nicht für dadurch am Gepäck entstandene Schäden haftbar gemacht werden. Weitere Infotmationen finden Sie hier: https://www.sunexpress.com/de-de/information/gepaeckinformationen/reisegepaeck/

Sondergepäck Auf allen Flügen befördern wir die nachfolgend aufgeführten Sportgeräte im Frachtraum zum angegebenen Pauschalpreis. Der Pauschalpreis gilt bis zu einem Gewicht von 30 kg. Jedes über die 30 kg hinausgehende Kilogramm wird mit der geltenden Übergepäckrate von 10 Euro pro Strecke beim Check-in am Flughafen berechnet. Bitte beachten Sie, dass ein Gepäckstück aufgrund europäischer Gesetzte nicht schwerer als 32 Kilogramm sein darf. Sportgepäck-Pakete können Sie jederzeit bequem und einfach online unter „Meine Buchungen“ buchen. Selbststabilisierende elektronische Einräder bzw. Boards mit oder ohne Lenker (auch Self Balancing Roller Board oder Segway genannt) müssen als Frachtgut transportiert werden. Ein Transport im Reise- oder Handgepäck ist nicht möglich. Profitieren Sie, wenn Sie ihr Sport- und Sondergepäck vorab über „Meine Buchungen“ oder unser Kundenservicecenter buchen. Im Vergleich zu den Sport-und Sondergepäckpreisen am Check-in Schalter können Sie bis zu 50 % sparen. Um eine reibungslose Reise zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, uns Ihre Sondergepäckwünsche bis 48 Stunden vor dem Abflug mitzuteilen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.sunexpress.com/de-de/information/gepaeckinformationen/sport-und-sondergepaeck/

Reisen mit Haustieren Mit SunExpress dürfen ausschließlich Hunde und Katzen befördert werden. Ihre Sonderreservierung für die Beförderung von einem Hund oder einer Katze sollten Sie möglichst frühzeitig, spätestens aber bis drei Werktage vor Abflug bei uns anmelden – die Anzahl der Tiere pro Flug ist begrenzt. Bitte kontaktieren Sie unter den hier aufgeführten Telefonnummern unser Kundenservicecenter für die Anmeldung. Bei verfügbarer Kapazität und unter Einhaltung der Beförderungsbedingungen sowie der geltenden EU-Reisebestimmungen dürfen Sie einen Hund oder eine Katze in die Kabine mitnehmen, wenn ein Gewicht von 8 kg nicht überschritten wird. Hunde und Katzen mit einem Gewicht über 8 kg (inkl. Transportbehälter) werden nur im Frachtraum befördert. Die Einhaltung geltender Bestimmungen (wie Einfuhr- und Zollbestimmungen) sowie die Vorlage aller erforderlicher Papiere (Grenzpapiere, amtsärztliche Gesundheitszeugnisse und Impfungen) liegen ausschließlich in der Verantwortung des Reisenden. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.sunexpress.com/de-de/information/gepaeckinformationen/befoerderung-von-tieren/

Gepäckschaden und Gepäckverlust Haben Sie gerade festgestellt, dass Ihr Gepäck während des Transports beschädigt wurde oder nicht unter den in der Ankunftshalle angelieferten Gepäckstücken war? Wir wissen, dass dies sehr ärgerlich sein kann und bedauern diesen Vorfall sehr. Wir sind jedoch immer für Sie da, um Sie bestmöglich zu unterstützen und es so gut wie möglich wiedergutzumachen, indem wir entweder Ihr fehlendes Gepäck nachliefern oder Schäden, die während des Transports entstanden sind, ersetzen. Auf dieser Seite finden Sie alle notwendigen Informationen und Hinweise, die Sie benötigen, wenn Ihr Gepäck beschädigt wurde oder sich verspätet. Weitere Informationnen finden Sie hier: https://www.sunexpress.com/de-de/information/gepaeckinformationen/gepaeckschaden-und-verlust/
Transitgäste Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich alle Transitreisenden, die in EU Ländern aussteigen und weiterfliegen laut Sicherheitsbestimmungen der EU nochmals einer Sicherheitskontrolle unterziehen müssen. Im Transitbereich gelten die gültigen EU Regelungen für Handgepäck. Daher sind etwaige Flüssigkeiten über 100 ml nicht erlaubt. Bitte denken Sie bei Duty-Free Einkäufen an Bord oder am Boden an diese Regelungen. Weitere Informationnen finden Sie hier: https://www.sunexpress.com/de-de/information/gepaeckinformationen/transitgaeste/
Gefährliche Gegenstände Gefahrgutverordnung Gemäß der Verordnung ist die Beförderung von gefährlichen Gütern durch Passagiere wegen des potenziellen Risikos der Flugsicherheit verboten. Folgende Inhalte zählen als gefährliche Güter: explosive Materialien/Sprengstoffe, Gase, entflammbare Materialien/Substanzen, Oxidationsmittel und organische Peroxide, Korrision verursachende Substanzen, infektiöse und toxische/giftige Substanzen, radioaktive Materialien und andere gefährliche Substanzen wie zum Beispiel Lithium- ionische/metallische Batterien, magnetische oder umweltschädliche Substanzen. Bestimmte gefährliche Güter können von Fluggästen unter Einhaltung der in nachstehender Tabelle aufgeführten Richtlinien befördert werden. Außer der Verordnung für gefährliche Güter müssen auch die nationalen und internationalen Vorschriften (wie z.B. Auflagen für Flüssigkeiten und den Zoll) beachtet werden. Für Details können unsere Fluggäste das SunExpressv Kundenservicecenter kontaktieren. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.sunexpress.com/de-de/information/gepaeckinformationen/gefaehrliche-gegenstaende/